Unter vielen Altbau-Parkettböden klebt eine schwarze, teerartige Masse. Häufig ist das ein Klebstoff auf Basis von Steinkohlenteerpech – und damit eine Quelle für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. Solange das Parkett dicht und fest liegt, ist das Risiko meist überschaubar. Kritisch wird es beim Schleifen, Herausreißen oder bei offenen Fugen, durch die belasteter Staub in die Wohnung gelangt. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie den Verdacht prüfen, welche Werte zur Bewertung herangezogen werden und welche Regeln bei der Sanierung gelten.
Was sind PAK und warum stecken sie im Parkettkleber?
PAK sind eine große Gruppe chemisch verwandter Verbindungen, die bei unvollständiger Verbrennung oder beim starken Erhitzen organischer Stoffe entstehen – etwa bei der Verkokung von Steinkohle. Als Leitsubstanz gilt Benzo[a]pyren (BaP), das als krebserzeugend eingestuft ist. Viele PAK werden nicht nur eingeatmet, sondern auch über die Haut aufgenommen.
Teerhaltige Klebstoffe waren billig, wasserbeständig und leicht zu verarbeiten. Sie wurden vor allem für Stab-, Mosaik- und Fischgrätparkett in der Nachkriegszeit eingesetzt, typischerweise von den 1950er- bis Anfang der 1970er-Jahre. Im Raum Stuttgart mit seinem großen Bestand an Wohnbauten aus dieser Zeit ist der Fund deshalb keine Ausnahme. Später setzten sich Bitumenkleber und schließlich lösemittelfreie Dispersions- und Reaktionsklebstoffe durch. Auch Bitumenkleber sind schwarz, enthalten aber in der Regel deutlich weniger PAK. Ohne Analyse lassen sich beide nicht sicher unterscheiden.
PAK im Parkettkleber erkennen
Hinweise vor Ort
- schwarzer, glänzender oder spröder Kleber an gelösten Stäben oder Randfugen
- typischer Teer- oder Naphthalingeruch, vor allem bei Wärme oder nach dem Wischen
- Verlegung vor Mitte der 1970er-Jahre
- Stab- oder Mosaikparkett direkt auf dem Estrich verklebt
Keiner dieser Hinweise ist für sich ein Beweis. Ein fehlender Geruch bedeutet nicht, dass der Kleber unbelastet ist, und ein Teergeruch kann auch andere Ursachen haben.
Laboranalyse bringt Gewissheit
Sicherheit gibt nur eine Materialprobe des Klebers. Zur Bewertung werden bis heute die PAK-Hinweise der Projektgruppe Schadstoffe der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU, Fassung April 2000) herangezogen:
| Messgröße | Wert | Bedeutung nach den PAK-Hinweisen |
|---|---|---|
| BaP im Klebstoff | bis 10 mg/kg | teerhaltiger Klebstoff ausgeschlossen |
| BaP im Klebstoff | über 10 mg/kg | teerhaltig; Zustand des Parketts entscheidet über das weitere Vorgehen |
| BaP im Hausstaub, Wohnungen und Räume mit Kleinkindern | über 10 mg/kg | Maßnahmen zur Expositionsminderung empfohlen |
| BaP im Hausstaub, sonstige Aufenthaltsräume | über 100 mg/kg | Maßnahmen zur Expositionsminderung empfohlen |
Ist der Klebstoff teerhaltig und das Parkett intakt, sehen die PAK-Hinweise keinen sofortigen Handlungsbedarf, empfehlen aber regelmäßige Kontrollen. Ist das Parkett schadhaft – lose Stäbe, Fugen über 2 mm oder ein beschädigter Unterboden –, folgt eine Analyse des Hausstaubs, um die tatsächliche Belastung im Raum zu beurteilen.
Für diese Staubanalyse empfehlen die PAK-Hinweise frischen Hausstaub, der sich innerhalb von etwa vier bis sieben Tagen angesammelt hat. Älterer Staub aus dem Staubsaugerbeutel ist weniger aussagekräftig, weil er die aktuelle Situation nicht sauber abbildet. Sprechen Sie Probenahme und Untersuchungsumfang deshalb vorab mit dem Labor oder dem Gutachter ab.
Wie groß ist das Risiko im Alltag?
Die Belastung im Wohnalltag entsteht vor allem über Staub. PAK lagern sich an feine Partikel an, die aus offenen Fugen in den Raum gelangen und sich im Hausstaub anreichern. Kleinkinder, die viel auf dem Boden spielen und Gegenstände in den Mund nehmen, sind stärker betroffen als Erwachsene. Ein fest liegendes, dicht versiegeltes Parkett ist dagegen eine wirksame Barriere.
Das größte Risiko entsteht bei Renovierungen. Wer das Parkett bis in die Klebeschicht abschleift, den Kleber mit Heißluft oder Lösemitteln anlöst oder ohne Absaugung fräst, setzt PAK in hoher Konzentration frei. Die Belastung verteilt sich dann in der ganzen Wohnung und lässt sich nur mit großem Aufwand wieder entfernen.
PAK-Sanierung: Abdichten oder entfernen?
Die PAK-Hinweise unterscheiden zwei Wege – das Abdichten des Bodens und das Entfernen der Quelle. Welcher passt, hängt vom Zustand des Parketts und von den weiteren Plänen für das Gebäude ab.
| Verfahren | Geeignet, wenn | Grenzen |
|---|---|---|
| Fugen schließen und staubdicht neu versiegeln | das Parkett fest und handwerklich gut verlegt ist, Fugen höchstens 2 bis 3 mm | Belastung bleibt im Gebäude; regelmäßige Kontrolle nötig |
| Neuen Belag als Abdeckung verlegen | der Unterboden intakt ist, etwa mit Laminat oder Holzwerkstoffplatten | bei jedem späteren Umbau erneut ein Thema |
| Parkett entfernen, Kleberreste absperren | das Parkett schadhaft ist, die Kleberreste aber fest haften | Sperrgrundierung muss dauerhaft dicht sein |
| Komplettentfernung samt Kleber, gegebenenfalls Estrich | eine Kernsanierung oder ein Abbruch ansteht oder die Belastung hoch ist | aufwendigste Variante; gefährlicher Abfall |
Steht ohnehin eine Entkernung an, ist die Komplettentfernung fast immer die wirtschaftlichere Lösung: Die Belastung verschwindet dauerhaft und muss nicht bei jeder späteren Baumaßnahme neu bewertet werden. Nach einer ordnungsgemäß ausgeführten Sanierung genügt laut PAK-Hinweisen eine gründliche Reinigung; Kontrollmessungen sind dort nicht zwingend vorgesehen, schaffen aber zusätzliche Sicherheit.
Verdacht auf teerhaltigen Parkettkleber? Wir sehen uns die Böden kostenlos an, besprechen das passende Verfahren und nennen Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen verbindlichen Festpreis.
Kostenlose Besichtigung anfragenArbeitsschutz: TRGS 551, TRGS 524 und Gefahrstoffverordnung
Das Entfernen teerhaltiger Kleber ist eine Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Für Betriebe sind insbesondere maßgeblich:
- TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ (Ausgabe 2015). Sie gilt für Materialien mit einem Benzo[a]pyren-Gehalt von 50 mg/kg und mehr und enthält eigene Schutzmaßnahmen für teerhaltige Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
- TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, neu gefasst im März 2026 und im Juli 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Sie konkretisiert unter anderem die Informationspflichten des Veranlassers und die Gefährdungsbeurteilung.
- § 5a GefStoffV: Wer Arbeiten an Gebäuden veranlasst – ausdrücklich auch als Privatperson –, muss dem ausführenden Unternehmen vorliegende Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe übergeben.
In der Praxis bedeutet das je nach Gefährdungsbeurteilung: abgeschotteter Arbeitsbereich, gegebenenfalls mit Unterdruckhaltung, staubarme Verfahren mit direkter Absaugung, Schutzanzug, geeignete Handschuhe und Atemschutz sowie eine gründliche Feinreinigung vor der Freigabe. SOMO verfügt über die Qualifikation nach TRGS 524 und führt solche Arbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung aus.
Entsorgung und Kostenfaktoren
Teerhaltiges Parkett, Kleberreste und gegebenenfalls belasteter Estrich sind als gefährliche Abfälle zu behandeln. Der genaue Abfallschlüssel ergibt sich aus Material und Analyse; entsorgt wird über zugelassene Anlagen mit elektronischem Nachweis. Welche Belege Sie dafür erhalten sollten, erklärt der Ratgeber zu Entsorgungsnachweisen beim Abbruch. Haftet der Kleber stark am Estrich, wird häufig auch der Estrich selbst beprobt, denn von seiner Einstufung hängt ab, ob er als belasteter oder unbelasteter Bauschutt entsorgt werden kann.
Pauschale Quadratmeterpreise sind bei PAK-Sanierungen wenig aussagekräftig. Den Aufwand bestimmen vor allem:
- Fläche und Zahl der Räume
- das gewählte Verfahren, also Abdichten oder Entfernen
- Haftung des Klebers und Zustand des Estrichs
- Umfang von Abschottung und Unterdruckhaltung
- Abfallmengen und Entsorgungsweg
- parallele Funde wie Asbest
Belastbar wird eine Zahl erst nach Besichtigung und Analyse. SOMO nennt nach einer kostenlosen Besichtigung innerhalb von 48 Stunden einen verbindlichen Festpreis, die Anfahrt ist darin enthalten.
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen weder eine individuelle Gefährdungsbeurteilung noch eine medizinische oder rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Darf ich PAK-belastetes Parkett selbst herausreißen?
Privatpersonen unterliegen nicht in gleicher Weise dem Arbeitsschutzrecht wie Betriebe. Ratsam ist die Eigenleistung trotzdem nicht: Beim Herausreißen entstehen belasteter Staub und Hautkontakt, und die Wohnung kann großflächig kontaminiert werden. Zudem müssen die Abfälle als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Kann man PAK im Kleber riechen?
Ein Teer- oder Naphthalingeruch ist ein Hinweis, aber kein Beweis. Umgekehrt kann ein Kleber auch ohne auffälligen Geruch belastet sein, etwa wenn das Parkett gut versiegelt ist. Sicherheit gibt nur eine Laboranalyse.
Muss ich teerhaltigen Parkettkleber beim Hausverkauf angeben?
Bekannte Schadstoffbelastungen können für Käufer erheblich sein, und das Verschweigen kann rechtliche Folgen haben. Ob und in welchem Umfang eine Offenbarungspflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich oder notariell beraten.
Wie lange dauert die Entfernung von PAK-Parkett?
Das hängt von Fläche, Verfahren und Untergrund ab. Neben dem eigentlichen Ausbau brauchen Abschottung, Feinreinigung und gegebenenfalls Estricharbeiten Zeit. Für eine Wohnung sind meist mehrere Arbeitstage einzuplanen.
Betrifft das Thema auch Holzpflaster und Korkböden?
Ja, auch bei Holzpflaster in Werkstätten und manchen alten Kork- oder Dämmaufbauten wurden teerhaltige Materialien verwendet. Die Bewertung folgt demselben Prinzip: Probe nehmen, Benzo[a]pyren bestimmen und je nach Ergebnis und Zustand das Vorgehen festlegen.
